DGUV Prüfungen
Kompromisslose Sicherheit
Nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den Vorschriften der deutschen gesetzlichen Unfallversicherer DGUV, ist jeder Unternehmer (Betreiber) von technischen Anlagen und Betriebsmitteln dazu verpflichtet, die Sicherheit für Mensch und Maschine jederzeit zu gewährleisten. Diese Pflicht kann nur erfüllt werden, wenn ein passendes Prüfkonzept verfolgt wird. In diesem sollte geregelt werden, WAS, WANN, und WIE geprüft werden muss. Das WER regeln hier bereits die verschiedenen technischen Regeln zur Betriebssicherheit TRBS. Hier klar beschrieben sind die „befähigte Person“ und die Anforderungen an sie. Ganz nach unserem Motto „alles aus einer Hand“ bieten wir nicht nur den befähigten Prüfer, sondern erstellen auch ein vollständiges Prüfkonzept mit Ihnen.
Unser Prüfspektrum beinhaltet:
- Erstellung eines individuellen Prüfkonzeptes
- Das vollumfängliche Prüfen von ortfesten elektrischen Anlagen nach DIN VDE 0105, DIN VDE 0113 und DIN 0190
- Prüfen von ortsveränderlichen Geräten nach DIN VDE 0701/0702
- Prüfungen an medizinischen Geräten nach Medizinproduktegesetz und MPBetreibV
- Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen nach BetrSichV § 6 Abs. 6
- Lückenlose Dokumentation
Für ein maßgeschneidertes Angebot ist in den meisten Fällen eine vor Ort Besichtigung notwendig. Vereinbaren Sie gleich einen Termin zu einem unverbindlichen, persönlichen Besuch durch unseren technischen Vertrieb.
Wir beraten Sie gerne individuell. Füllen Sie unverbindlich unser Anfrage-Formular aus. Wir schicken Ihnen Infomaterial oder melden uns zu einem von Ihnen ausgewählten Termin.